Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur fördert über die Kreditanstalt für Wiederaufbau, kurz KfW, die Einrichtung von Ladestationen, auch Wallbox genannt, für Verbraucher mit bis zu 900 Euro pro Ladepunkt. Die IFNS-zertifizierten Handwerksunternehmen planen, beraten, bauen und stellen die Anträge.
Es ist ein interessantes Förderprogramm, das der Bund zusammen mit der Kreditanstalt für Wiederaufbau, kurz KfW aufgelegt hat: „Das Förderprogramm Ladestationen für Elektroautos – Wohngebäude“, wie es offiziell heißt, fördert den Kaufpreis der Wallbox mit 11 Kilowattstunden Ladeleistung. Gefördert werden auch der Netzanschluss und alle notwendigen Elektroinstallationsarbeiten. Dazu gehören beispielsweise neben der Elektroinfrastruktur auch Erdarbeiten.
An die Ladestation gibt es allerdings einige Anforderungen, um von dieser Förderung profitieren zu können: Sie muss über eine intelligente Steuerung verfügen, also smart sein und der Strom für die Wallbox muss aus erneuerbaren Energien stammen. Dann gibt es pro installierter Ladestation für E-Autos im privaten Bereich einen Zuschuss in Höhe von 900 Euro. Antragsberechtigt sind alle Privatpersonen: Also Eigentümer von Immobilien und Wohnungseigentümergemeinschaften genauso wie Mieter und Vermieter.
IFNS-zertifizierte Handwerksunternehmen stellen die Anträge:
Die IFNS-zertifizierten Handwerksunternehmen beraten, planen und stellen die Anträge für ihre Kunden vor Ort ganzheitlich und unabhängig. Danach folgt die fachgerechte und termintreue Montage sowie die Inbetriebnahme der Anlage. Danach können alle Kundinnen und Kunden ihre E-Autos günstig laden mit dem Strom aus der eigenen Photovoltaik-Anlage.
Insgesamt 500 Millionen Euro Fördersumme hat der Bund für dieses Programm bereitgestellt. Erst Anfang Mai hat er die Gesamtsumme um 100 Millionen Euro erhöht, um die private Ladeinfrastruktur weiter ausbauen zu können. Rechnerisch können mit diesem Betrag 555 Tausend Wallboxen gefördert werden. Die Erfahrung zeigt: Wenn die genannten Voraussetzungen vorliegen, werden die Anträge problemlos bewilligt. Für den Kauf, die Installation und Inbetriebnahme bleiben dann neun Monate Zeit. Die Förderung selbst wird aber erst ausgezahlt, sobald Kauf und Installation anhand der Rechnungen nachgewiesen wurde.
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