Sanierte Mietshäuser der 1960er Jahre mit Solarpanels auf dem Dach am 27. Juni 2021 in Bielefeld, Nordrhein-Westfalen, Deutschland. Quelle: © finecki / stock.adobe.com
Aktuell wird das Modell des Mieterstroms viel diskutiert. Doch was ist das genau und wie attraktiv und zukunftsfähig ist der Mieterstrom für Vermieter:innen und Mietparteien. Einen Überblick bietet das IFNS.
CO2-neutral wohnen und den eigenen Strom möglichst aus erneuerbaren Energien beziehen: Das wird für viele Menschen zunehmend attraktiv. Für Vermieterinnen und Vermieter gibt es seit 2017 die Möglichkeit über den geförderten Mieterstrom, den auf dem eigenen Gebäude erzeugten Solarstrom an die Mietparteien im Haus weiterzugeben. Je größer und besser gelegen die Dachflächen und je mehr Haushalte davon profitieren, umso rentabler ist das Mieterstrommodell.
Worum geht es beim Mieterstrommodell?
Das Thema Mieterstrom wird im Zuge der Energiewende immer häufiger diskutiert. Dabei geht es darum, den CO2-Ausstoß insgesamt durch erneuerbare Energien zu minimieren und die Energiekosten zu senken. Dafür soll es für Vermieter:innen attraktiver werden, an oder auf ihren Gebäuden Photovoltaikanlagen zu betreiben und den Strom als Mieterstrom an die Mietparteien weiterzugeben. Bis 2017 rechnete sich dieses Modell nicht oder kaum, da die Mieterstrommodelle mit erheblichen Kosten für Abrechnung, Vertrieb und Messungen verbunden waren.
Durch den Mieterstromzuschlag wird Mieterstrom seit 2017 gefördert
Seit 2017 gibt es die Förderung durch den Mieterstromzuschlag. Dieser Zuschlag macht den Mieterstrom attraktiver. So lag der Mieterstromzuschlag zu Beginn dieses Jahres für neu errichtete Anlagen abhängig von deren Leistung zwischen 3,79 ct/kWh – für Anlagen mit bis zu 10 kW – und 2,37 ct/kWh – für Anlagen bis 100 kW. Allerdings sinken die Vergütungen in Zukunft, wie das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie bekannt gab.
Der Mieterstromzuschlag wird zusätzlich zur Vergütung des Stroms durch die angeschlossenen Parteien gezahlt. Da durch den Transport durch das haueigene Stromnetz die Netzentgelte, netzseitige Umlagen, Stromsteuer und Konzessionsabgaben wegfallen, kann der Strom insgesamt günstiger angeboten werden.
Voraussetzungen für den Mieterstromzuschlag
Die Mieterstromzulage wird nur für Solaranlagen gezahlt, die nach 2017 in Betrieb genommen wurden. Die Höhe richtet sich nach den jeweils geltenden Sätzen bei der Inbetriebnahme der Anlage. Jedoch gibt es dafür einige Auflagen. Voraussetzungen für den Mieterstromzuschlag sind: Die Anlage muss sich in, am oder auf dem Gebäude befinden. Mindestens 40 Prozent der Gebäudefläche werden zu Wohnzwecken vermietet. Zwischen Anlage und den Anschlüssen der Mietparteien wird das öffentliche Stromnetz nicht genutzt und die Anlage hat eine Leistung von maximal 100 Kilowatt Peak (kWP). Außerdem muss der Mieterstrom mindestens zehn Prozent preiswerter als der Tarif des örtlichen Grundversorgers angeboten werden. Der nicht verbrauchte Strom wird in das öffentliche Stromnetz eingespeist und dient der allgemeinen Versorgung.
Rechnet sich Mieterstrom: Die Vorteile für die Mietparteien und die Vermietenden
„Ein großer Vorteil der Mieterstrommodelle sind auf jeden Fall der geringere CO2-Ausstoß“, sagt Thorsten Moortz, Sprecher und Gründer des Instituts für nachhaltige Stromnutzung, IFNS. „Wenn viele Vermieter auf ihren Flächen Photovoltaikanlagen betreiben, ist dies ein positiver Beitrag zur Energiewende.“ Für die privaten und gewerblichen Mietparteien gerade in Großstädten sei diese umweltfreundlichere und kostengünstigere Stromversorgung ein großes Plus. „Das macht auch die Stadtteile und Quartiere insgesamt attraktiver.“
Strom sparen mit Mieterstrom: Praktisch wäre mehr möglich als es die gesetzlichen Rahmenbedingungen derzeit zulassen, so die Experten im IFNS. Quelle: © Wellnhofer Designs / stock.adobe.com
Für die Immobilienbesitzer rechne sich der Stromverkauf besonders dann, wenn die Anlagen größer seien und durch die Dachausrichtung eine gute Sonneneinstrahlung begünstigt werde. „Zudem profitieren sie davon, je mehr Mietparteien ihren Strom über die Photovoltaikanlage empfangen“, so Moortz. Allerdings werde der Mieterstromzuschlag in nächster Zeit sinken. Denn auch der Mieterstromzuschlag ist in das System des sogenannten „atmenden Deckels“ einbezogen, genauso wie die Einspeisevergütung, wie das BMWi schreibt: „Die Vergütung sinkt mit fortschreitender Zeit – bei einem stärkeren Zubau von Solaranlagen schneller, bei schwächerem Zubau langsamer. Dadurch wird die Förderung an die Kostendegression bei Photovoltaikanlagen angepasst.“
Ob sich der Mieterstrom auch mit geringerem Mieterstromzuschlag rechnet, hängt also sehr von der Größe der Anlage und deren Ausrichtung auf dem oder am Gebäude ab. Eine weitere Rolle spielt die Zahl der zu versorgenden Mietparteien. „Für einen schnelleren Ausbau der Photovoltaikanlagen und die Energiegewinnung der Zukunft ist es auf jeden Fall eines von mehreren spannenden Modellen“, sagt Thorsten Moortz.
Fazit: Für die Praxis noch zu kompliziert. Politik ist noch gefordert.
Das Mieterstrommodell ist derzeit in der Praxis kaum umsetzbar. An dieser Stelle ist der Gesetzgeber gefordert. „Wir hoffen auf die neue Bundesregierung, denn sinnvoll ist es schon, die Dachflächen auch in Großstädten für eine großflächige Solarstromerzeugung zu nutzen“, so die Experten im IFNS.